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   EuGH, 11.04.2019 - C-603/17   

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EuGH, 11.04.2019 - C-603/17 (https://dejure.org/2019,8717)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2019 - C-603/17 (https://dejure.org/2019,8717)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2019 - C-603/17 (https://dejure.org/2019,8717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bosworth und Hurley

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Lugano-II-Übereinkommen - Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Titel II ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; Lugano-II-Übereinkommen; Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Titel II ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Qualifikation eines Vertrags zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer als "individueller Arbeitsvertrag" i. S. d. LugÜb II ("Bosworth und Hurley")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2154
  • EuZW 2019, 799
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.09.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-603/17
    Um zu klären, ob die Bestimmungen von Titel II Abschnitt 5 (Art. 18 bis 21) des Lugano-II-Übereinkommens auf einen Sachverhalt wie den des Ausgangsverfahrens anwendbar sind, muss geprüft werden, ob davon ausgegangen werden kann, dass Herr Bosworth und Herr Hurley durch einen "individuellen Arbeitsvertrag" im Sinne von Art. 18 Abs. 1 des Übereinkommens an eine der Gesellschaften der Arcadia-Unternehmensgruppe gebunden waren, und ob sie deshalb als "Arbeitnehmer" im Sinne von Art. 18 Abs. 2 des Übereinkommens eingestuft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 34).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Einstufung nicht auf der Grundlage des nationalen Rechts vorgenommen werden kann (Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 36) und dass, um die volle Wirksamkeit des Lugano-II-Übereinkommens und insbesondere seines Art. 18 zu gewährleisten, die darin enthaltenen Rechtsbegriffe in autonomer, allen Vertragsparteien gemeinsamer Weise auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 42, und vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 37).

    Ob es vorliegt, muss in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände geprüft werden, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen (Urteile vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 46, und vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 42).

    Unter diesen Umständen konnten Herr Bosworth und Herr Hurley offenbar beträchtlichen Einfluss auf Arcadia ausüben, woraus zu schließen ist, dass kein Unterordnungsverhältnis bestand (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 47), unabhängig davon, ob sie Anteile am Gesellschaftskapital von Arcadia hielten.

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-603/17
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht aber darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteil vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-603/17
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Einstufung nicht auf der Grundlage des nationalen Rechts vorgenommen werden kann (Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 36) und dass, um die volle Wirksamkeit des Lugano-II-Übereinkommens und insbesondere seines Art. 18 zu gewährleisten, die darin enthaltenen Rechtsbegriffe in autonomer, allen Vertragsparteien gemeinsamer Weise auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 42, und vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 37).
  • EuGH, 04.12.2014 - C-295/13

    H - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-603/17
    Da der Wortlaut dieser Bestimmungen mit dem Wortlaut der Bestimmungen von Kapitel II Abschnitt 5 (Art. 18 bis 21) der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) übereinstimmt, ist die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung der letztgenannten Bestimmungen auf die Auslegung der Bestimmungen von Titel II Abschnitt 5 (Art. 18 bis 21) des Lugano-II-Übereinkommens übertragbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Dezember 2014, H, C-295/13, EU:C:2014:2410, Rn. 31 und 32).
  • EuGH, 20.11.2018 - C-147/17

    Sindicatul Familia Constanta u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der

    Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-603/17
    Ob es vorliegt, muss in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände geprüft werden, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen (Urteile vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 46, und vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    8 Vgl. aus jüngster Zeit die hierauf bezogenen Vorlagefragen des Supreme Court of the United-Kingdom (Oberster Gerichtshof des Vereinigten Königreichs) in der Rechtssache, in der das Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley (C-603/17, EU:C:2019:310), ergangen ist, zu denen sich der Gerichtshof aber letztlich nicht zu äußern brauchte.

    24 C-603/17, EU:C:2019:65 (im Folgenden: meine Schlussanträge in der Rechtssache Bosworth und Hurley).

    100 Das war in der Rechtssache der Fall, in der das Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley (C-603/17, EU:C:2019:310), ergangen ist: Dort war zwischen den Parteien unstreitig, dass das in deliktischer Hinsicht vorgeworfene Verhalten zugleich eine Vertragsverletzung sein konnte.

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit

    Ein individueller Arbeitsvertrag iSd. EuGVVO ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs des Europäischen Union eine Vereinbarung, mittels derer sich eine Person - der Arbeitnehmer - verpflichtet, während einer bestimmten Zeit für eine andere Person - den Arbeitgeber - nach deren Weisung Leistungen zu erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH 11. April 2019 - C-603/17 - [Bosworth und Hurley] Rn. 25; 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 25 mwN; vgl. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auch ErfK/Preis BGB § 611a Rn. 18 f.) .

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, müsse in jedem Einzelfall von den hierfür zuständigen nationalen Gerichten anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände geprüft werden, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen (vgl. auch EuGH 11. April 2019 - C-603/17 - [Bosworth und Hurley] Rn. 25 mwN) .

  • EuGH, 17.03.2021 - C-585/19

    Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge

    Ob es vorliegt, muss in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände geprüft werden, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen (Urteil vom 11. April 2019, Bosworth et Hurley, C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 26).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-604/20

    ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Das wesentliche Merkmal des - anhand objektiver Kriterien definierten - Arbeitsverhältnisses besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley, C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ob ein solches Unterordnungsverhältnis vorliegt, muss in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände geprüft werden, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley, C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 26 und 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 12.05.2020 - XI ZR 371/18

    Vorabentscheidungsersuchen: "Ausüben" i.S.d. Luganer Übereinkommens 2007;

    Da der Wortlaut von Art. 5 Nr. 1 LugÜ II im Wesentlichen mit dem Wortlaut von Art. 7 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (künftig: EuGVVO nF) sowie von dessen Vorläufer, Art. 5 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (künftig: EuGVVO aF), übereinstimmt, ist die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung dieser Bestimmungen des Unionsrechts auch für die Auslegung von Art. 5 Nr. 1 LugÜ II relevant (vgl. EuGH, Urteile vom 20. Dezember 2017 - C-467/16, Schlömp, FamRZ 2018, 286 Rn. 46 ff., vom 11. April 2019 - C-603/17, Bosworth und Hurley, ZIP 2019, 2154 Rn. 22 und vom 2. Mai 2019 - C-694/17, Pillar Securitisation, RIW 2019, 371 Rn. 27 sowie Beschluss vom 15. Mai 2019 - C-827/18, MC, juris Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    13 Vgl. Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a. (C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 35 bis 37), sowie entsprechend Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley (C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 24).

    14 Vgl. Urteil vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a. (C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 41), und entsprechend Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley (C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 25).

    Ein als "individueller Arbeitsvertrag" dargestellter Vertrag wird insbesondere nicht als solcher eingestuft werden, wenn tatsächlich kein Unterordnungsverhältnis zwischen den Parteien besteht, und umgekehrt (vgl. entsprechend Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley, C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 34).

    17 Die Bestimmungen von Kapitel II Abschnitt 5 der Brüssel-Ia-Verordnung sind jedoch nicht nur dann anwendbar, wenn die Parteien förmlich einen Vertrag schließen, da sie auch für faktische Arbeitsverhältnisse gelten (vgl. entsprechend Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley, C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 27).

  • EuGH, 25.02.2021 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, setzt dieser Begriff ein Verhältnis der Unterordnung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber voraus, wobei das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin besteht, dass eine Person verpflichtet ist, während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen zu erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. entsprechend Urteile vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a., C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 40 und 41, und vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley, C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 25 und 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig

    51 C-603/17, EU:C:2019:310.

    53 Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley (C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-604/20

    ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    22 Vgl. u. a. Urteile vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley (C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 25. Februar 2021, Markt24 (C-804/19, EU:C:2021:134, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 Vgl. Urteil vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley (C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 26 und 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.09.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a.

    Gemäß Art. 83 seiner Verfahrensordnung kann der Gerichtshof jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Eröffnung oder Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen, insbesondere wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält, wenn eine Partei nach Abschluss des mündlichen Verfahrens eine neue Tatsache unterbreitet hat, die von entscheidender Bedeutung für die Entscheidung des Gerichtshofs ist, oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2013, Carratù, C-361/12, EU:C:2013:830, Rn. 18, und vom 11. April 2019, Bosworth und Hurley, C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit

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